Das Bürgerprogramm
Themen von D bis F
Demokratie
Das demokratische Prinzip ist eines der Eckpfeiler der Verfassung unserer Republik Österreich und muss umfassend gestärkt werden. Eine Vielzahl von Bürgern hat bedauerlicherweise den Glauben an die Demokratie in ihrer jetzigen Form verloren, da die Regierenden allzu oft in den letzten Jahren bedeutende staats- und gesellschaftspolitische Entscheidungen gegen den Willen der Mehrheit der Bürger getroffen haben. Als Folge davon herrscht bei vielen Bürgern (zu Recht) ein Gefühl der „demokratischen Ohnmacht“, dass sich (auch) im deutlich erkennbaren Anstieg des religiösen sowie politischen Extremismus widerspiegelt.
Die Demokratie in unserer Republik braucht eine umfassende „verfassungspolitische Frischzellenkur“. Unser Nachbarland Schweiz ist eines der gesellschaftlich sowie wirtschaftlich erfolgreichsten Länder dieser Erde. Eine Vielzahl von Studien belegt auch, dass die Bürger der Schweiz mit ihrem Staatssystem bzw. mit den umfassenden direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in einer überwiegenden Mehrheit sehr zufrieden sind.
Wir fordern daher die Einführung bzw. Verankerung von direktdemokratischen Instrumenten nach dem Vorbild der Schweiz.
Konkret fordern wir daher:
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Einführung bzw. verfassungsrechtliche Verankerung von direktdemokratischen Instrumenten nach dem staatspolitischen Vorbild der Schweiz. Den wahlberechtigten Bürgern muss sowohl die Möglichkeit eröffnet werden Gesetze zu initiieren, als auch bestehende Gesetze aufzuheben bzw. diese zu ändern.
Einwanderung
Wir fordern eine bedarfsorientierte Migrationspolitik, die sich an der wirtschaft- und gesellschaftlichen Interessenlage des Staates Österreich orientiert. Migration darf nur in einem Rahmen staatlich geduldet werden – nämlich soweit das Weiterbestehen der gesellschaftlichen Mehrheit an Autochthonen dadurch nicht in Frage gestellt sowie eine Integration in die herrschende Leitkultur weiterhin ermöglicht wird. Wir streben eine selektive Einwanderungspolitik nach einem „Punkte-System“ an, wie es etwa in den angelsächsischen Ländern - USA, Kanada, Australien bzw. Neuseeland - erfolgreich praktiziert wird. (Versuchte) illegale Grenzübertritte müssen rechtlich mit einem Verwirken des Einwanderungsrechts einhergehen.
Konkret fordern wir daher:
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Ein restriktives und bedarfsorientiertes Einwanderungssystem nach dem Vorbild der angelsächsischen Länder.
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Bereits vor der Einwanderung nach Österreich müssen die grundsätzlich migrationswilligen Personen konkrete Deutschkenntnisse sowie eine konkrete Zusage eines in Österreich tätigen Arbeitgebers vorweisen können.
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Eine robuste staatliche Unterbindung der illegalen Migration durch eine effektive Grenzsicherung.
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Integrationswille, Deutsch-Sprachkenntnisse sowie ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind Grundvoraussetzungen für eine rechtmäßige Einwanderung.
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Schaffung eines Anreizsystems betreffend Remigration österreichischer Staatsbürger in Mangelberufen, welche länger als fünf Jahre im Ausland hauptwohnsitzlich wohnhaft waren.
Energie-Politik
Wir lehnen die ideologiegetriebene, planlose und überhastete Energiewende zugunsten von erneuerbaren Energiequellen in ihrer jetzigen Form entschieden ab. Die an Wahn grenzende Klimawandel-Hysterie und die damit einhergehende maßlose Förderungspolitik von erneuerbaren Energiewellen sind als gefährliche Wettbewerbsverzerrungen ebenso abzulehnen. Auf Grund der gegenwärtigen technischen Gegebenheiten bzw. des Standes der Wissenschaft können erneuerbare Energiequellen sinnvoll lediglich einen Teil einer Mischung aus unterschiedlichen Energieerzeugungsquellen ausmachen. Die Energie-Speichertechnologien sind gegenwärtig nicht ausgereift genug, um Energie im notwendigen Ausmaß günstig, längerfristig und zuverlässig speichern zu können. Um eine sichere und dauerhaft preiswerte Energieversorgung für Unternehmen- und Privathaushalte sicherzustellen, werden auch in den kommenden Jahrzehnten grundlastfähige Energieträger, wie Kohle, Gas und Erdöl, unabdingbar sein. Nur dadurch kann der Gefahr von sogenannten „Blackouts“ wirkungsvoll begegnet werden, die für unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft sowie unseren Staat insgesamt unabsehbare negative Konsequenzen haben.
Langfristig muss die Energie-Autarkie Österreichs sowie die damit einhergehende Reduktion der Abhängigkeit bezüglich Energie-Importen aus fernen Ländern als energiepolitisches Ziel angestrebt werden.
Konkret fordern wir daher:
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Sicherstellung einer zuverlässigen und preisgünstigen Energieversorgung unseres Landes.
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Behutsame und durchdachte Energiewende, die nach dem Stand der technischen Möglichkeiten sinnvoll und gefahrlos möglich ist.
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Reduzierung der Förderungen für den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen auf ein adäquates Maß.
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Förderung der Forschung bezüglich Energie-Speicher-Technologien.
Europa und die EU
Die Europäische Union in ihrer gegenwärtigen rechtlichen Ausprägung als „supranationales Gebilde“, das aus geostrategischen Überlegungen von Seiten der USA nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. im Rahmen des Kalten Krieges massiv gefördert wurde, negiert in ihrer Tendenz zur Zentralisierung, Überregulierung und des Souveränitätsabbaus ihrer Mitgliedstaaten die schützenswerte sprachliche, kulturelle und geschichtliche Vielfalt des europäischen Kontinents. Diese europäische Vielfalt wird von Seiten Brüssels nicht als Stärke erkannt, sondern als zu beseitigender „Störfaktor“ missinterpretiert. Wir lehnen die gegenwärtige bundesstaatliche Ausprägung der EU, die den nationalstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten aushöhlt, entschieden ab. Folglich muss die Europäische Union in ihrer gegenwärtigen rechtlichen Ausprägung von Seiten der Mitgliedstaaten überwunden werden.
Wir erkennen im Rahmen des Zeitalters der wirtschaftlichen Globalisierung sowie des Hervortretens einer multipolaren Welt(un)ordnung an, dass eine ausgeprägte ökonomische und teils politische Kooperation auf dem europäischen Kontinent realisiert werden muss, um die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Europas im kompetitiven globalen Umfeld standzuhalten. Die konstruktiven politischen Kräfte Europas müssen diese Gegebenheiten verinnerlichen, zusammenarbeiten und diesbezüglich eine positive Veränderung auf dem europäischen Kontinent langfristig realisieren. Wir fordern daher, dass die Europäische Union durch eine „Europäische Allianz“ langfristig als Rechtsnachfolger abgelöst wird, die die wirtschaftliche Kooperation und Prosperität Europas als oberstes Ziel hat und die nationale politische Souveränität ihrer Mitgliedstaaten im größtmöglichen Ausmaß bewahrt bzw. das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umsetzt.
Konkret fordern wir daher:
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Überwindung der Europäischen Union in ihrer gegenwärtigen rechtlichen Ausgestaltung durch die Mitgliedstaaten.
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Schaffung einer „Europäischen Allianz“, die das wirtschaftliche Prosperieren Europas als oberstes Ziel anstrebt und die nationale politische Souveränität ihrer Mitgliedstaaten im größtmöglichen Ausmaß bewahrt
Familie und solidarische Leistungsgesellschaft
Die Familie, als eheliche oder lebensgemeinschaftliche Verbindung zwischen Mann und Frau sowie etwaigen Kindern, verdient den besonderen Schutz, die gesellschaftliche Wertschätzung und die besondere Unterstützung des Staates Österreich, da aus ihr aus biologischen Realitäten zukünftige Generationen (und damit die Zukunft unseres Staates und unserer Gesellschaft) hervorgehen können. Beide Elternteile tragen hinsichtlich der Obsorge und Erziehung der Kinder eine große gesellschaftliche Verantwortung für die Zukunft dieses Landes.
Im vollen Bewusstsein dieser Tatsache erkennen wir uneingeschränkt auch die eheliche oder lebensgemeinschaftliche Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern umfassend als Familien an, die in jeglicher Hinsicht gesetzlich gleichzustellen bzw. vor jedweder Diskriminierung zu schützen ist.
Gesellschaften sind mehr als nur die Summe ihrer Individuen. Gemeinsame Wertevorstellungen, kulturell-religiöse Errungenschaften und historische Herausforderungen schmieden aus der Summe von Individuen Gesellschaften, die durch Solidarität, Vertrauen und wechselseitiges Verantwortungsbewusstsein geprägt sind.
Aufgabe der Politik muss es sein, diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren und zu fördern. Die sozialpolitischen Rahmenbedingungen eines Staates gehören folglich zu den tragenden Säulen einer Gesellschaft. Wir bekennen uns zu einer solidarischen Leistungsgesellschaft. Jeder Teilnehmer einer Gesellschaft ist im Rahmen seiner Möglichkeiten angehalten einen konstruktiven, seinen Fähigkeiten, Talenten und Neigungen entsprechenden gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und erwirbt im Gegenzug die Solidarität der übrigen Gesellschaftsmitglieder. Unverschuldet in Not und Hilfsbedürftigkeit geratenen Bürgern muss die Gesellschaft unterstützend zur Seite stehen.
Ein ausgedehntes System der sozialen Fürsorge, das durch Steuergeld seiner Bürger finanziert wird, ist unvereinbar mit dem Prinzip einer liberalen Migrationspolitik der offenen Grenzen, die das Vertrauensfundament einer Gesellschaft erodiert. Eine historisch gewachsene Solidar- und Vertrauensgesellschaft ist folglich als Grundvoraussetzung eines adäquat ausgebauten Sozialstaates, der diesem Namen auch gerecht wird, anzuerkennen. Österreich kann und darf folglich kein Einwanderungsland sein.
Konkret fordern wir daher:
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Verstärkte gesellschaftliche sowie finanzielle Unterstützung der Institution Familie als Grundstock für die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes.
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Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Sinne einer „solidarischen Leistungsgesellschaft“, wie oben beschrieben.
Föderalismus abbauen – Österreich braucht eine „Bürokratie-Entschlackungskur“!
Österreich ist sowohl mit seinen rund neun Millionen Einwohnern als auch flächenmäßig im globalen Kontext ein eher kleines Land. Dennoch besteht ein verfassungshistorisch gewachsener Föderalismus, der dieses Land kompetenzrechtlich in zehn unterschiedliche Gesetzgeber (neun Landtage, einen Nationalrat sowie ein weiteres Vertretungsgremium der Länder im Rahmen des Bundesrates) aufteilt. Damit gehen kompetenzrechtliche Verstrickungen und bürokratische Strukturen einher, die sowohl für die Bürger als auch für ausgewiesene Rechtsexperten teilweise unüberblickbar, extrem kostspielig und im Zeitalter einer globalisierten Welt völlig impraktikabel sind.
Wir als KFG sind der Überzeugung, dass der Staat Österreich eine umfängliche verfassungsrechtliche „Bürokratie-Entschlackungskur“ benötigt, um für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewappnet zu sein.
Konkret fordern wir daher:
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Österreich braucht eine verfassungsrechtliche „Bürokratie-Entschlackungskur“ und nicht zehn unterschiedliche Gesetzgeber.
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Übertragung der verfassungsgemäßen Kompetenzen der Länder auf den Bundesgesetzgeber.
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Aufwertung des Bundesrates als gewichtige Interessensvertretung der Länder, die im Rahmen einer „Bundesratswahl“ österreichweit einheitlich, analog zur Nationalratswahl gewählt werden soll.
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Einsetzen eines Verfassungsexperten-Gremiums, das die Möglichkeiten der Umsetzung der betreffenden Verfassungsreform im Detail prüft und ausarbeitet.
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Volksabstimmung über die betreffende „Gesamtänderung der Bundesverfassung“.
Frauen und Männer
Frauen und Männern sind in jeglicher Hinsicht als gleichberechtige, gleichwertige und unersetzbare Komponenten unserer Gesellschaft zu betrachten und tragen gleichermaßen zum Funktionieren dieser bei. Geschlechterunabhängige rechtliche und soziale Gleichberechtigung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die als wichtiger Grundpfeiler unserer westlichen Gesellschaft zu betrachten ist.
Oftmals sind Frauen einer herausfordernden Doppelbelastung ausgesetzt: Neben den familiären Leistungen, die die Erziehung von Kindern sowie die Pflege von Familienangehörigen umfassen, besteht des Weiteren häufig eine zusätzliche berufliche Herausforderung. Von staatlicher Seite besteht diesbezüglich die Pflicht, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese wichtigen Aufgaben bestmöglich zu vereinbaren.
Die Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren darf zu keinen massiven finanziellen Nachteilen von Frauen führen. Folglich sollen Frauen, die sich in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes vollumfänglich, jenseits einer Erwerbstätigkeit deren Erziehung und Betreuung widmen möchten, eine echte Wahlfreiheit gewährleistet werden. Daher ist von staatlicher Seite ein dreijähriges Kinderbetreuungsgeld mit Entlohnungssystem einzuführen, um die finanziellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Ebenso ist jedoch im Sinne der Wahlfreiheit auch die flexible Kinderbetreuung auszubauen, um Familie und Beruf leichter vereinbaren zu können.
Wir als KFG lehnen den radikalen Feminismus, der vielfach in ein „Aufhetzen“ von Frauen gegen Männer ideologisch abgeglitten ist, entschieden ab, da derartige Entwicklungen zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Näheres siehe unter dem Themenpunkt „Gendern“.
Konkret fordern wir daher:
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3 Jahre Kinderbetreuungsgeld mit einem entsprechenden Entlohnungssystem, das echte Wahlfreiheit bedeutet.
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Verpflichtendes Pensionssplitting zwischen dem berufstätigen Elternteil und dem kinderbetreuenden Elternteil auf gerechte Halbe-Halbe.
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Flexible Kinderbetreuung ausbauen, damit Eltern ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können, wenn sie dies wollen.
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Gleiches Gehalt für Männer und Frauen mit gleicher Ausbildung und Tätigkeit im selben Betrieb.
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Förderung von Gewaltprävention im familiären Bereich.
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Kein „Aufhetzen“ von Frauen gegen Männer im Rahmen des radikalen Feminismus.
Freiheit
Freiheit ist eines der höchsten individuellen Güter eines Menschen. Eine zentrale Kernaufgabe des Staatswesens besteht darin, seinen Bürgern das größtmögliche Ausmaß an Freiheit bzw. individuellen Freiheiten zu ermöglichen und diese zu schützen. Politischer und rechtlicher Kern der Freiheiten in unserer Gesellschaft sind die verfassungsmäßig gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte.
Näheres siehe unter dem Kapitel „Grund und Freiheitsrechte“.