Eine schlanke, effektive und leistungsfähige Steiermark
Österreich ist sowohl mit seinen rund neun Millionen Einwohnern als auch flächenmäßig im globalen Kontext ein eher kleines Land. Dennoch besteht ein verfassungshistorisch gewachsener Föderalismus, der dieses Land kompetenzrechtlich in zehn unterschiedliche Gesetzgeber (neun Landtage, einen Nationalrat sowie ein weiteres Vertretungsgremium der Länder im Rahmen des Bundesrates) aufteilt. Auch in der Steiermark ist im Rahmen dieses verfassungsrechtlichen Föderalismuskonzepts durch bürokratische Strukturen und eine ausufernde Verwaltungsdichte enormes Einsparungspotential gegeben.
Der steirische Landtag geht mit derzeit 48 Landtagsabgeordneten und 7 Landesräten über. Damit gehen kompetenzrechtliche Verstrickungen und bürokratische Strukturen einher, die sowohl für die Bürger als auch für ausgewiesene Rechtsexperten teilweise unüberblickbar, extrem kostspielig und im Zeitalter einer globalisierten Welt völlig impraktikabel sind. Wir fordern daher die Kürzung der Mandatszahlen als auch die Kürzung der Klub- und Parteienförderungen, welche für das Land Steiermark alleine im Jahr 2023 über 27 Millionen Euro betrug!
Wir als KFG sind der Überzeugung, dass der Staat Österreich eine umfängliche verfassungsrechtliche „Bürokratie-Entschlackungskur“ benötigt, um für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewappnet zu sein. Österreich braucht sich nicht neun Landtage und die dazugehörigen 440 Abgeordneten zu leisten, wenn ebenso der Bundesrat als Interessensvertretungskörper der Bundesländer einige dieser Aufgaben übernehmen kann. Sämtliche Landesgesetze sind aus unserer Sicht daher zu evaluieren und die Bürger durch Reduzierung überbürokratisierter Steuern und Abgaben zu entlasten.
Konkret fordern wir daher:
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Kürzung der Klub- und Parteienförderung um -25%
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Kürzung der Mandatsanzahl im steirischen Landtag um -25%
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Streichung von zwei Landesräten von 7 auf 5
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Bürokratie maßgeblich abbauen
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Senkung von Gebühren und Abgaben um -25%
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Evaluierung sämtlicher Landesgesetze