Das Bürgerprogramm
Themen von G bis I
Gendern
Die deutsche Sprache in gesprochener und geschriebener Form ist eine der wichtigsten Ausdrucks- bzw. Kommunikationsformen in unserer Gesellschaft. Folglich muss die Amtssprache Deutsch insbesondere im Rahmen der öffentlichen Verwaltung sowie in Schulen bzw. Universitäten einheitlich und frei von ideologischen Einflüssen ausgestaltet sein.
Eine große Mehrheit der Österreicher kann sich mit dem Thema „Gender-Sprache“ nicht identifizieren bzw. lehnt diese ab. Asterisk (,,Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere Varianten der potenziellen Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Inneren des Wortes, die aus ideologischen Gründen des „Gender Mainstreaming“ Verwendung finden, stellen gemäß dem Rat für deutsche Rechtschreibung eine Normverletzung dar. „Gender-Sprache“ ist somit nichts weiter als ein Ausfluss einer höchst fragwürdigen Weltanschauung, die das biologisch binäre Geschlechtersystem von Mann und Frau auflösen und durch ein System der „geschlechtlichen Beliebigkeit“ ersetzen möchte.
Österreich braucht ein „post-Gender-Zeitalter“. Wir als KFG sind der festen Überzeugung, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine wichtige gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit ist, die viele Lebensbereiche der Menschen dieses Landes umfasst. Eine künstliche Deformierung der deutschen Sprache durch Gender-Sternchen und Binnen-I ist diesbezüglich in keiner Weise förderlich, sondern führt lediglich zu einer weiteren gesellschaftlichen Polarisierung durch toxischen Feminismus.
Konkret fordern wir daher:
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Einführung eines bundes- bzw. landesgesetzlichen Verbotes von „Gender-Sprache“ im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, Schulen und Universitäten.
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Die Gleichberechtigung von Mann und Frau muss als gesamtgesellschaftliche, facettenreiche Notwendigkeit betrachtet werden
Gesundheitssystem und Pflege
Im Sinne eines solidarischen Gesundheits- und Pflegesystems besteht für jeden Bürger ein Anspruch auf eine gesundheitsrelevante Infrastruktur sowie eine adäquate Pflege. Gesundheitliche bzw. medizinische Versorgung sowie Pflege zählen zu den zentralen Grundbedürfnissen der Staatsbürger und folglich zu den maßgeblichen Aufgaben eines Staates. Eine flächendeckende und für alle Staatsbürger zur Verfügung stehende medizinische Versorgung muss von staatlicher Seite daher gewährleistet bzw. angestrebt werden. Eine adäquate medizinische Infrastruktur in Form einer ausreichenden Anzahl von Krankenhäusern sowie Allgemein- und Fachärzten ist daher als primäre Aufgabe des Staates zu betrachten.
Von ärztlicher Seite verschriebene Medikamente sowie Heilbehelfe haben den Staatsbürgern ohne etwaige Gebühren zur Verfügung zu stehen.
Eine branchenübergreifende Mehrfachkrankenpflichtversicherung lehnen wir ab.
Berufliche Tätigkeiten in der Pflege sowie der Medizin müssen gesellschaftlich, monetär und strukturell von staatlicher Seite, folglich umfassend gefördert und attraktiver gestaltet werden.
Konkret fordern wir daher:
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Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Infrastruktur für alle Bürger.
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Bereitstellung sämtlicher sinnvoller Arzneimittel und Heilbehelfe ohne Rezeptgebühr.
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Sicherstellung einer flächendeckenden Pflege-Infrastruktur
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Umfassende Verbesserung für medizinische bzw. pflegerelevante Berufe
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Gebührenfreier Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Heilbehelfen
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Ausbau von Landärzten sowie Kassenärzten.
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Ausbau von Primärversorgungszentren als Bindeglied zwischen Hausärzten und Krankenhäusern.
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Ausbau von eigenständigen Krankentransporten zur Entlastung des Rettungsdienstes.
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Schaffung eines Anreizsystems zur Erhaltung der eigenen Gesundheit.
Grund- und Freiheitsrechte
Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat. Unsere in der Verfassung verankerten Grund- und Freiheitsrechte sind eine historisch gewachsene und hart erstrittene Errungenschaft unserer Ahnen, die es unter allen Umständen auch in der Zukunft zu schützen und bewahren gilt. Grund- und Freiheitsrechte sind in erster Linie auf Grund ihrer historischen Entstehungsgeschichte als „Abwehrrechte“ der Bürger gegen die Staatsgewalt, und nicht als „Anspruchsrechte“ gegenüber dem Staat, zu verstehen.
Grund- und Freiheitsrechte sind im historischen Maßstab nur dann als vollwertig zu betrachten, wenn sie krisenfest sind. Die Corona-Pandemie-Politik der Bundes- und Landesregierung(en) mit Lockdowns bzw. den teils verfassungswidrigen Beschränkungen der persönlichen Freiheiten der Bürger hat offen dargelegt, welch zerbrechliches Gut unsere Grund- und Freiheitsrechte sind. Sie vor einem politisch übergriffigen Obrigkeitsstaat (auch im Krisenfall) wirkungsvoll zu schützen, ist eines der wichtigsten politischen Aufgaben für die unmittelbare Zukunft. Grund- und Freiheitsrechte müssen auch im Krisenfall (Pandemien etc.) gelten und dürfen nicht auf nahezu willkürliche Art und Weise von der Regierung außer Kraft gesetzt werden können.
Konkret fordern wir daher:
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Einsetzung einer Kommission aus Grundrechtsexperten, die die größtenteils Grund- und Freiheitsrechte widerstrebende Corona-Pandemie-Politik der vergangenen Jahre lückenlos aufarbeitet.
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Einsetzung einer Kommission aus Grundrechtsexperten, um einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Grund- und Freiheitsrechte wirkungsvoller geschützt bzw. „krisenfest“ gemacht werden können.
Integration
Integration ist in erster Linie als Bringschuld jener Menschen zu betrachten, die in unser Land einwandern möchten. Die unverhältnismäßige (finanzielle) Förderung von staatlicher Seite lehnen wir folglich entschieden ab. Kenntnisse der deutschen Sprache, abgeschlossene Ausbildungen bzw. ein hohes Bildungsniveau sowie ein klares Bekenntnis zum Staat Österreich als freiheitlich-demokratische Republik sind als die Grundvoraussetzungen für eine rechtmäßige Einwanderung und in weiterer Folge eine gelungene Integration zu betrachten. Eine gelungene Integration ist jedoch nur dann als realistisch zu betrachten, wenn Einwanderung auf jenes Maß gedrosselt wird, das die demographische Mehrheit der Autochthonen nicht gesellschaftlich „überfordert“.
Konkret fordern wir daher:
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Einwanderung auf ein „integrationsfähiges“, bedarfsorientiertes Niveau zu drosseln.
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Integration muss als „Bringschuld“ der Einwanderer betrachtet werden.
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Keine unverhältnismäßigen (finanziellen) Aufwendungen für Integration von staatlicher Seite bzw. der Steuerzahler.