Korruptionsfreie Steiermark
Korruption ist der schädliche Sand im Getriebe des Staatswesens, der das Vertrauen in die Institutionen sowie in das Rechtssystem eines Landes schwinden lässt. Korruption ist ein politisch-wirtschaftliches Problem, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesebene unserer Republik erfasst hat und dem folglich auf beiden Ebenen entgegenzutreten ist. Durch das vermehrte Auftreten von Korruptionsfällen in Politik und Wirtschaft ist bedauerlicherweise bei vielen Bürgern der Glaube an den Rechtsstaat und die Demokratie bereits verloren gegangen. Transparency International, die führende NGO in Sachen Korruptionsbekämpfung, definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Der Staat hat daher die gesellschaftspolitische Pflicht eine umfassende Anti-Korruptions-Gesetzgebung auszugestalten und diese strikt zu exekutieren. Wir als KFG tragen „Anti-Korruption“ in unserer politischen DNA. Die Opfer von Korruption sind wir als Gesamtheit der Gesellschaft. Für uns als KFG ist daher klar: Korruption darf kein Kavaliersdelikt sein!
Korruption ist in unseren Augen aber auch als Überbegriff zu verstehen, der größer ist, als der existierende gesetzliche Rahmen. Korruption beginnt ua. bereits bei fehlender staatlicher Transparenz hinsichtlich der Ausgaben von Steuergeldern bzw. bei der intransparenten Verwendung von Partei- und Klubfördergeldern. In welcher Art und Weise Steuergelder, die im Rahmen von Partei- und Klubförderungen den politischen Vertretern ausbezahlt werden, eingesetzt werden, muss folglich umfassend und detailliert von den Parteien für die Bürger offengelegt werden. Wir als KFG betrachten dies als Bringschuld der Parteien gegenüber den Bürgern bzw. Steuerzahlern. Diese umfassenden Offenlegungspflichten müssen auch als notweniger Schritt betrachtet werden, um das Vertrauen in die Politik bzw. die Parteien wieder herzustellen.
Das Vertrauen in das demokratische politische System und den Rechtsstaat wird auch durch die teils scheinobjektive Postenbesetzung in der staatlichen Verwaltung bzw. staatsnahen Unternehmen bzw. die bewusste Schaffung von „Versorgungsposten“ von „Parteigünstlingen“ weiter geschwächt. Positionen in der staatlichen Verwaltung sind folglich nach objektiven Gesichtspunkten zu vergeben, umfassend öffentlich zu begründen und transparent zu gestalten.
Konkret fordern wir daher:
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Echte Offenlegungspflichten bezüglich aller Partei- und Klubförderungen
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scheinobjektive Postenbesetzungen beenden
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keine weiteren „Versorgungsposten“, die durch die Politik geschaffen sind
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gesetzliche Verschärfung und Ausweitung der Strafbarkeit von Korruption
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Schaffung einer klaren Kronzeugenregelung bei Korruptionsfällen
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personelle und strukturelle Aufstockung der WKStA (Staatsanwaltschaft zur
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Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption)