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Korruptionsfreies Graz

Das Bürgerprogramm

Themen von M bis O

Korruptionsfreies Graz
Medien – Der objektiven Berichterstattung verpflichtet!

Die Massenmedien und ihre Berichterstattung besitzen eine bedeutende staatspolitische Aufgabe im Gefüge einer Demokratie und eines Rechtsstaates. Zu Recht wird den Medien auf Grund ihres enormen Einflusses auf das politische Geschehen eines Landes die Bedeutung einer „Vierten Gewalt“ des Rechtsstaates zugebilligt. Im Idealfall kommt den Massenmedien eine Kontrollfunktion gegenüber den Regierenden sowie den politischen Akteuren zu. Die uneingeschränkte Pressefreiheit ist damit eine der Grundvoraussetzungen für eine Demokratie.
 

Ebenso wichtig wie die Pressefreiheit ist für eine funktionierende Demokratie jedoch auch eine möglichst objektive Berichterstattung, die dem Bürger eine Möglichkeit der objektiven Informationsgewinnung sicherstellt. Die Verschränkung von Blattlinie, Meinungsmache und Berichterstattung führen bedauerlicherweise vielfach zu einer medialen Gemengelage, die es dem Bürger erschwert, zwischen diesen unterschiedlichen Formen im Rahmen des Medienkonsums zu unterscheiden. Die staatspolitisch wichtige Funktion der Massenmedien als „Vierte Gewalt“ im Staat geht damit verloren.

Korruptionsfreies Graz
Konkret fordern wir daher:
  • Kürzung der Presseförderung bei vermehrten Verstößen gegen das Objektivitäts-Gebot.
     

  • Veröffentlichungen der Eigentümerstruktur von Massenmedien sowie von finanziellen Zuwendungen im Rahmen einer online abrufbaren „Medien-Transparenz-Datenbank“.

Menschen mit Behinderung

Rund eine Million Menschen in Österreich (ca. 14 Prozent der Bevölkerung) sind von einer Behinderung betroffen. Mehr als 7 Prozent davon berichtet über mehr als eine Beeinträchtigung. Die Inklusion von Menschen mit diversen Beeinträchtigungen ist als wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten, die von staatlicher Seite zu fördern und mit konkreten Maßnahmen voranzutreiben ist. Die Republik Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Diese konkreten völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Menschen mit diversen Beeinträchtigungen betrachten wir als KFG als wichtigen Meilenstein für einen positiven und gelungenen Inklusionsprozess in unserem Land.
 

Oftmals übernehmen weiterhin die Familien der Betroffenen mit überaus großer Hingabe wichtige Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Zusätzlich erfahren Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen mannigfaltige Unterstützung von diversen gemeinnützigen Vereinen bei der Bewältigung der Herausforderungen ihrer Lebensumstände. 
 

Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft. Oftmals haben auch sie das nachvollziehbare Bedürfnis eigenständig und selbstbestimmt zu leben. Von staatlicher Seite besteht folglich auch die Pflicht, schulische, berufliche und soziale Strukturen in unserer Gesellschaft zu fördern, die eine gelungene Inklusion ermöglichen.

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Konkret fordern wir daher:
  • Rasche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
     

  • Förderungsansuchen von Hilfsmitteln und deren Ersatzteile sowie Zubehör vereinfachen als auch deren Abwicklung beschleunigen.
     

  • Einheitlicher Richtsatz zur Berechnung des Selbstbehalts für Bescheide zum Thema Wohnen.
     

  • Gehalt statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung ohne Verlust des Pflegegeldes.
     

  • Unterstützung bei diversen Förderansuchen für Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.
     

  • Mehr Kassenstellen für neurologischen Therapie.
     

  • Leistbares betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung.

Neutralität und Landesverteidigung

Österreich ist gemäß seiner Verfassung zu einer bewaffneten Neutralität verpflichtet. Der Garant, um diese Aufgabe wirkungsvoll und effektiv zu erfüllen, ist das österreichische Bundesheer. Bedauerlicherweise wurde das Bundesheer in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach budgetär „ausgespart“. Insbesondere der Russland-Ukraine-Konflikt hat jedoch auch den Mittel- und Westeuropäern vor Augen geführt, dass es Frieden und Sicherheit nicht zum „Nulltarif“ gibt, und das übertriebene Kürzen der Verteidigungsbudgets in einem falschen Verständnis von Friedenspolitik in keiner Weise zielführend ist.
 

Anzuführen ist auch, dass eine zeitgemäße Verteidigungspolitik im 21. Jahrhundert ebenso neue Bedrohungsszenarien, wie etwa „Cyber-Security“, Versorgungssicherheiten bezüglich Energie, Rohstoffen etc. umfassen muss. Das Bundesheer wieder in seinem vollen Umfang für konventionelle sowie asymmetrische Konflikte einsatzfähig auszurüsten ist folglich eine Aufgabe, die auch auf Grund der geostrategischen Entwicklungen als notwendiges Gebot der Stunde zu betrachten ist, um die Sicherheit der Republik Österreich sowie die bewaffnete Neutralität zu gewährleisten.
 

Ohne Zweifel gehört die Sicherheit sowie Landesverteidigung unseres Landes in professionelle Hände. Wir sprechen uns daher für die Einführung einer Berufsarmee aus, die die nicht mehr zeitgemäße Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger ersetzt.

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Konkret fordern wir daher:
  • Finanzielle, strukturelle und personelle Aufwertung des Bundesheeres, um für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerüstet zu sein.
     

  • Unsere Sicherheit gehört in professionelle Hände - Einführung einer Berufsarmee bzw. Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht.
     

  • Förderung der gesellschaftlichen Wertschätzung des Bundesheeres als Garant für Frieden und Sicherheit.
     

  • Beteiligung Österreichs an internationalen Friedensmissionen, die mit der Neutralität in Einklang stehen.
     

  • Den Beitritt zu etwaigen Verteidigungsbündnissen, wie z.B. der NATO, lehnen wir entschieden ab.

Österreich im globalen Kontext

Österreich ist ein souveräner Nationalstaat im Herzen Europas und Heimatland seiner Staatsbürger. Die Republik Österreich bekennt sich vollumfänglich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker dieser Erde, der Souveränität der Nationalstaaten, der UN-Charta sowie den übrigen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts. Souveränitätsgefährdende Globalisierungstendenzen und supranationale Organisationen lehnen wir hingegen entschieden ab. 
 

Als oberstes Ziel Österreichs muss eine friedliche Koexistenz und freundschaftliche Kooperation auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene mit sämtlichen anderen Nationalstaaten angestrebt werden, die ebenso derartige Beziehungen zu Österreich als erstrebenswert erachten. Des Weiteren stellt sich die Republik Österreich im Geiste eines den Frieden fördernden Staates als aktiver und neutraler Vermittler in bestehenden und zukünftigen zwischenstaatlichen Konflikten zur Verfügung und strebt die friedliche Beilegung auf diplomatischem Wege dieser an.   
 

Die Außenpolitik Österreichs muss sich primär an den eigenen strategischen, wirtschaftlichen und (geo)politischen Interessen des Landes sowie seiner Staatsbürger orientieren. Festgehalten wird diesbezüglich, dass eine wie immer geartete österreichische Interessenlage keinesfalls stets deckungsgleich mit der Interessenlage der Europäischen Union bzw. der transatlantischen Interessenlage der USA auf dem europäischen Kontinent sein muss. Eine vereinheitlichte, europäische Außenpolitik im Rahmen der EU lehnen wir folglich genauso wie eine transatlantische außenpolitische „Bevormundung“ von Seiten der USA entschieden ab. Unabhängig von der außenpolitischen Souveränität der Staaten werden Kooperationsgremien auf europäischer Ebene angestrebt.

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Konkret fordern wir daher:
  • Eine eigenständige, „robuste“ Außenpolitik, die sich an den Interessen des eigenen Landes und seiner Staatsbürger orientiert.
     

  • Eine „EU-Außenpolitik“, die die Souveränität Österreichs als neutraler Staat untergräbt, lehnen wir entschieden ab.

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